Katzenpension GrapHamburg-Rahlstedt
Voraussetzungen und Gesundheit

Aufnahme

Damit alle Gäste gesund bleiben, gelten bei uns feste Aufnahmebedingungen. Hier steht, was Ihre Katze mitbringen muss — und woran Sie erkennen, ob sie für eine Pension geeignet ist.

Voraussetzung

Impfungen

Alle Katzen müssen gegen Katzenschnupfen (RC) und Katzenseuche (P) für die Gemeinschaftshaltung geimpft sein.

Da viele Katzen, besonders Hauskatzen, nicht gegen Leukose geimpft sind, informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt. Besprechen Sie, ob er einer Leukoseimpfung zustimmt. Leider teilen sich bei dieser Impfung die Meinungen, und deswegen möchten wir diese Entscheidung Ihrem Tierarzt überlassen. Für die Sicherheit Ihrer Katze empfehlen wir jedoch, die Leukoseimpfung machen zu lassen. Katzen, die älter als 10 Jahre sind, brauchen laut Aussage der Tierärzte nicht mehr gegen Leukose geimpft zu werden.

Frei laufende Katzen müssen für die Gemeinschaftshaltung gegen Tollwut geimpft sein. Für die Aufnahme in eine Einzelhaltung ist die Tollwutimpfung nicht erforderlich.

Sollten Sie Ihre Katze nicht gegen Tollwut und Leukose impfen wollen, übernimmt die Pension für eine eventuelle Ansteckung keine Haftung.

Abweichung zu unseren AGB: Dort steht, dass die Tollwut- und die Leukoseimpfung für die Aufnahme „kein Muss“ sind. Auf dieser Seite gilt die Tollwutimpfung für frei laufende Katzen in der Gemeinschaftshaltung als Pflicht. Bitte sprechen Sie uns vor der Buchung an — dann klären wir für Ihre Katze verbindlich, welche Impfungen nötig sind.

Was eine Impfung nicht leisten kann

Zu beachten ist, dass die Impfungen nicht das gesamte Virenspektrum abdecken. Es kann trotz Impfung zu einer Infektion von einer anderen Katze kommen oder von einer gesund erscheinenden Katze, die eine Infektion ohne sichtbaren Verlauf durchgemacht hat, aber Viren ausscheidet. Für eine eventuelle Ansteckung übernimmt die Pension keine Haftung. Bei einer Infektion ist der Verlauf aber deutlich schwächer als bei einer ungeimpften Katze und lässt sich bei rechtzeitiger Erkennung relativ leicht behandeln.

Nachweis

Impfpass und Auffrischung

Um Krankheiten zu vermeiden, können wir nur Tiere aufnehmen, bei denen gültige, wiederholende Impfungen gewährleistet sind. Sollte Ihre Katze keinen aktuellen Impfschutz haben, ist der Impfschutz mindestens drei Wochen vor Pensionsbeginn aufzufrischen.

Wir behalten uns ausdrücklich vor, Tiere am Abgabetag abzuweisen, welche die von uns geforderten Impfungen nicht vorweisen können — ebenso bei fehlendem Impfpass.

Der Impfpass mit der gültigen Eintragung ist als Nachweis bei Pensionsbeginn vorzulegen. Er wird nach Pensionsende zusammen mit der Katze wieder ausgehändigt.

Vorbeugung

Flöhe und Würmer

Flohschutz

Alle Katzen sollten ein paar Tage vor Pensionsbeginn mit einem Flohschutzmittel behandelt werden, das mindestens bis zum Ende ihres Aufenthaltes bei uns anhält.

Bitte keine Flohhalsbänder.

Es ist auch möglich, ein Flohpräparat bei uns für 10,– Euro käuflich zu erwerben und die Katze bei Pensionsbeginn von uns behandeln zu lassen.

Entwurmung

Frei laufende Katzen müssen vor Pensionsbeginn entwurmt werden. Optimal erfolgt die Behandlung gegen Würmer am Vortag, maximal drei Tage vorher. Nicht nur, um Ihr Tier zu schützen, sondern auch um einen möglichen Wurmbefall an andere Katzen bei uns zu verhindern.

Da es sehr selten ist, dass eine Hauskatze einen Wurmbefall hat, raten wir Ihnen, Ihre Hauskatze nach Pensionsende prophylaktisch zu entwurmen und nicht vor Pensionsbeginn.

Damit alles gut geht

Weitere Voraussetzungen

Kastration

Es können nur kastrierte Katzen aufgenommen werden.

Mindestalter

Ihre Katze sollte für die Aufnahme bei uns ein Alter von mindestens 6 Monaten haben.

Gesundheit

Alle Katzen sind gesund und frei von ansteckenden Krankheiten bei Pensionsbeginn bei uns abzugeben. Sollte das Tier schon vorher krank sein, ohne sichtbaren Verlauf, kann keine Verantwortung für eventuelle Folgen übernommen werden. Dies gilt auch, wenn der Tierhalter uns eventuelle Erkrankungen vorsätzlich verschweigt.

Halsbänder

Die Katzen sollten bei Übergabe keine Halsbänder tragen; sollte dies doch der Fall sein, trägt der Halter die Verantwortung.

Tierarztvollmacht

Wir sind ermächtigt, im Namen und auf Kosten des Tierhalters einen Tierarzt zu bestellen, wenn wir das Hinzuziehen als erforderlich erachten. Die hierfür nachgewiesenen Kosten werden dem Tierhalter zusätzlich in Rechnung gestellt.

Verhalten bitte vorher mitteilen

Der Tierhalter ist verpflichtet, die Pension über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit beziehungsweise Stressanfälligkeit seines Tieres vor Beginn des Pensionsaufenthaltes zu informieren.

Aggressive Katzen

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir extrem aggressive oder verhaltensauffällige Katzen aus Rücksicht auf unsere anderen Pensionsgäste nur in Einzelhaltung aufnehmen können.

Markierende Katzen

Ebenso haben Sie Verständnis, dass wir markierende Katzen aus Rücksicht auf die anderen Katzen und Gegenstände nicht aufnehmen können. Sollte dies bei Abgabe verschwiegen werden, behalten wir uns vor, dem Tierhalter nachfolgende Schäden in Rechnung zu stellen.

Transportbox

Die Transportbox kann während des Aufenthaltes in der Pension verbleiben, da Ihre Katze vielleicht nicht gleich aussteigen möchte. Bitte kennzeichnen Sie Ihre Transportbox und mitgebrachte Gegenstände vor Pensionsbeginn mit Ihrem Namen und dem Namen Ihrer Katze. Wir übernehmen keine Haftung für Transportboxen und mitgebrachte Sachen.

Checkliste

Auf einen Blick

Was für die Gruppenhaltung und was für die Einzelhaltung gilt.

  • Impfung Katzenschnupfen (RC)
    GruppenhaltungPflicht
    EinzelhaltungPflicht
  • Impfung Katzenseuche (P)
    GruppenhaltungPflicht
    EinzelhaltungPflicht
  • Impfung Tollwut
    GruppenhaltungPflicht für Freigänger
    Einzelhaltungnicht erforderlich
  • Impfung Leukose
    Gruppenhaltungempfohlen, Entscheidung beim Tierarzt
    Einzelhaltungempfohlen, Entscheidung beim Tierarzt
  • Impfschutz auffrischen
    Gruppenhaltungmindestens 3 Wochen vorher
    Einzelhaltungmindestens 3 Wochen vorher
  • Impfpass
    Gruppenhaltungbei Pensionsbeginn vorlegen
    Einzelhaltungbei Pensionsbeginn vorlegen
  • Flohschutzmittel
    Gruppenhaltungeinige Tage vorher, keine Flohhalsbänder
    Einzelhaltungeinige Tage vorher, keine Flohhalsbänder
  • Entwurmung
    GruppenhaltungPflicht für Freigänger, optimal am Vortag
    EinzelhaltungPflicht für Freigänger, optimal am Vortag
  • Kastration
    GruppenhaltungPflicht
    EinzelhaltungPflicht
  • Mindestalter
    Gruppenhaltung6 Monate
    Einzelhaltung6 Monate
  • Gesundheit
    Gruppenhaltunggesund und frei von ansteckenden Krankheiten
    Einzelhaltunggesund und frei von ansteckenden Krankheiten
  • Halsband
    Gruppenhaltungbei Übergabe abnehmen
    Einzelhaltungbei Übergabe abnehmen
  • Markierende Katzen
    GruppenhaltungAufnahme nicht möglich
    EinzelhaltungAufnahme nicht möglich
  • Stark aggressive Katzen
    Gruppenhaltungnicht möglich
    Einzelhaltungnur hier möglich
  • Transportbox
    Gruppenhaltungbleibt auf Wunsch im Gehege, bitte beschriften
    Einzelhaltungbleibt auf Wunsch im Gehege, bitte beschriften

Die Leukoseimpfung ist ab einem Alter von 10 Jahren laut Aussage der Tierärzte nicht mehr nötig.

Charakterfrage

Ist meine Katze für die Pension geeignet?

Ob Ihre Katze für die Pension geeignet ist, hängt natürlich von ihrem Charakter, ihrem Sozialverhalten und ihrem Alter ab. Diese Frage können nur Sie beantworten, da wir Ihre Katze nicht kennen. Nach unseren Erfahrungen kann man sagen, dass die meisten Katzen für die Unterbringung in einer Katzenpension geeignet sind.

Ihre Katze und auch die anderen Katzen befinden sich bei uns auf fremdem Terrain, und somit entfällt das typische Revierverhalten. Katzen sind von Natur aus soziale Tiere und leben in unserem Familienverbund mit engen sozialen Kontakten. Aus diesem Grund sind sie es auch gewohnt, nicht alleine zu sein. Es gibt natürlich Ausnahmen.

Getigerte Katze beobachtet aufmerksam durch ein geöffnetes Fenster

Diese Eigenschaften sprechen für die Gruppenhaltung

  • Sie sollte aufgeschlossen, gesellig und sozial gegenüber den anderen Katzen sein.
  • Sie sieht in anderen Katzen keine Bedrohung und geht Auseinandersetzungen aus dem Weg.
  • Sie lebt mit Artgenossen oder ihrer Familie eng zusammen, braucht den Kontakt und ist daher nicht gerne alleine.
  • Sie ist aktiv und verspielt.
  • Sie braucht keine spezielle Fütterung und ist unkompliziert in ihrer Nahrungsaufnahme.
  • Sie sollte mit Veränderungen und Stress gut umgehen können.

Diese Eigenschaften sprechen für die Einzelhaltung

  • Sie ist sehr ängstlich und scheu anderen Tieren oder Menschen gegenüber.
  • Sie reagiert schnell mit extremer Zurückhaltung oder sogar mit aggressivem Verhalten.
  • Veränderungen oder Stress führen bei ihr zu Infektionen oder anderen körperlichen Erkrankungen.
  • Sie ist schon älter und war noch nie in einer Katzenpension oder überhaupt von zu Hause weg.
  • Sie frisst sehr schlecht und ist sehr wählerisch in der Nahrungsaufnahme.
  • Sie benötigt spezielles Futter oder bekommt Medikamente über das Futter.
  • Sie hat eine körperliche Einschränkung.

Wann Ihre Katze besser zu Hause bleibt

  • Sehr alte Katzen, die noch nie von zu Hause weg waren, sollten lieber in der eigenen Umgebung bleiben.
  • Katzen mit ansteckenden Krankheiten können in der Katzenpension nicht aufgenommen werden.
  • Katzen, die sehr scheu und ängstlich sind und schon in ihrer eigenen Umgebung Probleme haben, sich zu integrieren, sind zu Hause besser aufgehoben. Dort ist gewährleistet, dass sie ihrem Tagesablauf nachgehen können.

Einen alten Baum verpflanzt man nicht mehr!

Wichtiges

Vier Krankheiten, die Sie kennen sollten

Diese Aufklärungstexte ersetzen kein Gespräch mit Ihrem Tierarzt, helfen aber beim Einordnen.

1

Katzenschnupfen

Als Prophylaxe gegen den Katzenschnupfen empfiehlt sich für Katzen mit Freigang oder mit Kontakt zu Artgenossen die entsprechende Schutzimpfung in jährlichem Abstand.

Einschränkend muss hier erwähnt werden, dass die Impfung vor allem einen guten Schutz gegen schwere Verlaufsformen des Schnupfens bietet. Trotzdem können auch bei geimpften Katzen Schnupfenerkrankungen vorkommen. Dafür sind mehrere Faktoren verantwortlich.

Zum einen gibt es eine Vielzahl möglicher Schnupfenerreger. Die Grippeimpfung des Menschen verhindert ja auch nicht jede Erkältung, sondern nur die gefährlichsten Formen.

Außerdem besitzen Schnupfenviren in hohem Maße die Fähigkeit zu genetischen Veränderungen (Mutation), mit der es ihnen immer wieder gelingt, dem Immunsystem eines geimpften Tieres zu entkommen, da es für die neue Variante des Virus noch keine passenden Antikörper besitzt.

Weiterhin wird der Katzenschnupfen unter anderem durch Herpesviren ausgelöst. Herpesviren haben die Fähigkeit, im Organismus anwesend zu sein, ohne Krankheitserscheinungen hervorzurufen. Beim Menschen sind Herpesviren für die unangenehmen Bläschen an Lippen und im Mund verantwortlich, die immer zu Zeiten vermehrten physischen oder psychischen Stresses wieder auftauchen. Genauso können Herpesviren bei einmal infizierten Katzen bei Stress — Pensionsaufenthalt, Tierarztbesuch, Besitzerwechsel — trotz Impfung wieder als Schnupfen in Erscheinung treten, wenn auch in milderer Form.

2

Katzenseuche

Die Katzenseuche ist eine höchst ansteckende Virusinfektion, die sich durch heftiges Erbrechen und Durchfall, begleitet von hohem Fieber, bemerkbar macht.

Ausgelöst wird sie durch ein sehr kleines Virus, das Parvovirus. Da Parvoviren sich durch eine hohe Widerstandskraft gegenüber Umwelteinflüssen wie Kälte oder sogar Fäulnis auszeichnen und sich in einer verseuchten Umgebung, besonders in geschlossenen Räumen, monatelang halten können, besteht neben der direkten Ansteckungsgefahr auch eine indirekte über Gegenstände, die mit infizierten Katzen in Kontakt waren.

Daher empfiehlt sich selbst für nur in der Wohnung gehaltene Katzen die Impfung gegen diese Erkrankung, die jährlich aufgefrischt wird und wegen des Übertragungsweges des Erregers für alle Katzen sinnvoll ist. Gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen kann gleichzeitig in einer Kombinationsimpfung geimpft werden.

3

Tollwut

Von den viralen Infektionen der Katze ist die Tollwut die einzige, die auch für den Menschen gefährlich ist.

Die Überträger für das Tollwutvirus sind Wildtiere, zum größten Teil der Fuchs, die mit ihrem Speichel meist durch Bisse Haustiere infizieren. Voraussetzung für die Ansteckung sind kleine Verletzungen der Haut, durch die das Virus überhaupt erst in den Körper eindringen kann. Von dort gelangt es über Nervenbahnen zu seinem Ziel, dem Gehirn, wo es sich vermehrt.

Zu den Verhaltensstörungen kommen Muskelzuckungen, Speichelfluss und Gleichgewichtsstörungen, im Endstadium Krämpfe, Lähmungen und Bewusstlosigkeit, bis der Tod eintritt. Erst nach dem Tod kann der Verdacht durch histologische und immunologische Untersuchungen bestätigt werden, bei denen Gehirnzellen speziell angefärbt und mikroskopisch begutachtet werden.

Eine Behandlung verdächtiger Tiere ist untersagt. Nach Anordnung des Amtstierarztes hat möglicherweise sogar statt einer Quarantäne die sofortige Tötung zu erfolgen.

Am besten geschützt werden die frei laufende Katze und gleichzeitig auch der Mensch durch die Impfung gegen Tollwut. Sie ist ab dem 3. Lebensmonat möglich und muss jährlich erneuert werden.

4

Katzenleukose

Die Leukose gehörte lange Zeit zu den von Katzenbesitzern gefürchtetsten Erkrankungen, da sie unweigerlich tödlich verläuft.

Unter nicht geimpften Katzen stellt Leukose immer noch die häufigste infektiöse Todesursache dar. Der Erreger ist wiederum ein Virus (FeLV), das zwar zur selben Gruppe von Viren zählt wie das humane Immunschwäche-Virus (HIV), der AIDS-Erreger, aber nicht auf den Menschen übertragbar ist.

Die Ansteckung erfolgt über direkten engen Kontakt beim Zusammenleben, durch gegenseitiges Lecken und Putzen, gemeinsames Benutzen der Katzentoilette sowie bei kämpferischen Auseinandersetzungen durch Bisse. Sie wird meist vom Besitzer nicht wahrgenommen, da sie zunächst nur zu einer leichten Erhöhung der Körpertemperatur führt. Die Mehrzahl der infizierten Katzen bildet in der Folge genügend Abwehrstoffe gegen das Virus und eliminiert es aus dem Körper. Lediglich 2 bis 6 % der einmal infizierten Katzen gelingt das jedoch nicht. Sie bleiben Virusträger, scheiden das Virus mit sämtlichen Körperflüssigkeiten aus und infizieren damit andere Katzen.

Erste typische Symptome der Krankheit treten allerdings erst 1 bis 2 Jahre nach der Ansteckung auf. Den Nachweis einer Leukose liefert im Verdachtsfall ein Leukosetest, ein relativ einfach und schnell durchzuführender Bluttest, mit dem das Virus im Blut entdeckt werden kann.

Als Prophylaxe gegen diese Erkrankung ist die Impfung für alle Katzen mit Freigang und solche, die mit anderen Katzen in Kontakt kommen — zum Beispiel auf Ausstellungen oder in Katzenpensionen —, empfehlenswert. Die Grundimmunisierung erfolgt zweimal im Abstand von 2 bis 4 Wochen, unabhängig vom Alter der Katze, und sollte dann in jährlichem Abstand aufgefrischt werden. In manchen Tierarztpraxen wird vor der ersten Impfung ein Leukosetest durchgeführt, um den Nutzen der Impfung sicherzustellen, denn eine bereits an Leukose erkrankte Katze zu impfen ist zwar nicht schädlich, aber nutzlos.

Unsicher, ob Ihre Katze zu uns passt?

Rufen Sie uns an. Im Gespräch finden wir schnell heraus, ob Gruppen- oder Einzelhaltung das Richtige ist.

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